
Wohnfläche
Zimmer
Etage
Aufzug
Stellplatz
Baujahr
Mobiliar
Mitten im Leben – Rundum versorgt
Mit diesen fünf Worten lassen sich die KLOSTERGÄRTEN treffend umschreiben.
Im Herzen der Neumarkter Innenstadt, direkt in der Fußgängerzone Klostergasse, sind 62 Eigentumswohnungen im Modell des Service-Wohnen für Senioren entstanden. Service-Wohnen bedeutet Eigenständigkeit in den eigenen vier Wänden, bestmögliche Sicherheit wie auch zwischenmenschliches Miteinander und gesellschaftliche Aktivitäten.
Die Wohnung auf einen Blick:
CARITAS IN NEUMARKT – DER PARTNER FÜR IHR WOHL
Rundum gut versorgt, betreut und gepflegt
Für alle Senioren-Wohnungen der KLOSTERGÄRTEN übernimmt die Caritas Neumarkt den vertraglich vereinbarten Service und die Betreuungsleistungen. Gleichzeitig bietet die Caritas Neumarkt mit ihrem sozialen Netz bei Bedarf und nach Wahl auch ambulantpflegerische Leistungen in den Wohnungen und ist Betreiber von zwei Tagespflegeeinrichtungen in Neumarkt.
Grundleistungen der Servicepauschale:
Die Wohnung ist derzeit vermietet.
Umgebung – Im Herzen der Neumarkter Innenstadt, direkt in der Fußgängerzone Klostergasse, sind 62 neue Seniorenwohnungen entstanden. Im direkten Umfeld befinden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf. Der neugestaltete Stadtpark, der nahegelegene Schlossweiher und der etwa ein Kilometer entfernte Ludwig-Donau-Main-Kanal eignen sich gut für Spaziergänge und Ausflüge mit dem Fahrrad. Ein vielfältiges kulturelles Angebot – wie Ausstellungen, Lesungen, Kurse, Museen und Stadtfeste – ermöglicht ganzjährig eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung.
Beste Versorgung – Der Standort der Klostergärten besticht durch kurze Wege zur Nahversorgung, die hervorragende medizinische Infrastruktur mit zahlreichen Ärzten und Apotheken und das umfangreiche Freizeitangebot – alles ganz nah zusammen.
Objektart
Kaufpreis
Ort
Hausgeld
Zimmer
Energieausweis
Wohnfläche
Baujahr
Befeuerungsart
Etage
gültig bis
Aufzug
Mobiliar
Stellplatztyp
Courtage
Keine Dateien vorhanden.
Hinweis zur Widerrufserklärung
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie aufgrund der neuen Gesetzesregelung zur Informationspflicht um schriftliche Bestätigung bitten, dass Sie die Widerrufsbelehrung nicht nur erhalten haben, sondern dass wir vor Ablauf der 14-Tage-Frist für Sie tätig werden sollen.